POSTEN- UND STREIFENDIENST
Zu den Aufgaben des Posten- und Streifendienstes gehören u.a. folgende:
- Beobachtung des Objektgeländes zur Vorbeugung und Feststellung von Störungen und Schäden
- Kontrolle der Einfriedung (Zaunkontrolle)
- Kontrolle der Innen- und Außentüren auf Verschluss
- auf besonders gefährdete Bereiche achten
- Mithilfe bei der Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs
- Kontrolle auf Einhaltung von Geboten und Verboten
- Feststellung und Kontrolle von Unbefugten
- Aufnahme von Unfällen und Schäden
- Umfeldbeobachtung (verdächtige Personen / Fahrzeuge außerhalb des Geländes)
Während einer Kontroller im Rahmen des Streifendienstes ist wie folgt vorzugehen:
- nicht regelmäßig von Kontrollpunk zu Kontrollpunkt gehen (Beobachtungshalte einlegen)
- Streifenweg öfter wechseln (räumlich und zeitlich ständig ändern, um ein Ausspähen zu verhindern)
- auf besonders gefährdete Bereiche achten (z.B. Kassenbereich)
- auf Gefahrenquellen achten (z.B. Tanklager)
- eventuell vorhandene Beschädigung der Einfriedung feststellen
- Verbindung zur Zentrale halten (Funk, Telefon)
- Außentüren und Innentüren auf Verschluss überprüfen
- Kontakt zu im Betrieb befindlichen Mitarbeitern halten
Zur Ausrüstung und Bekleidung unserer Sicherheitsmitarbeiter gehören (je nach Art des Einsatzes):
- Funksprechgeräte, Kontrollmittel (elektronische Stechuhr, o.ä.)
- Taschenlampe
- Fernglas
- zweckmäßige Bekleidung
- Bewaffnung (soweit erforderlich)
Werden im Objekt Besucherführungen durchgeführt, so sind die festgelegten Besucherwege sowie Fotografier- und Filmverbot einzuhalten (Fotoapparate sind am Empfang gegen Quittung zu hinterlegen). Baustellen oder sonstige Gefahrenstellen dürfen nicht betreten werden. Sollten von der Gruppe Personen fehlen, müssen diese sofort gesucht werden.